Heute kurz und knackig! Aktuelles zu den Themen um das Update zum Bundesinfektionsschutzgesetz und aktuellen Stand zum Rahmenvertrag in der Physiotherapie.
Die Abgabe von Dienstleistungen durch Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen, die medizinischen/therapeutischen Zwecken dienen, ist damit gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin ausdrücklich erlaubt. Es gibt keine Testpflicht für Patient*innen.
Nach §28 b abs.1 Ziffer 8 des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt folgende Änderungen nur, wenn euer Landkreis oder eure kreisfreie Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Infektionen pro 100.00 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweist:
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dann müssen Patient*innen eine FFP-2 Maske oder vergleichbares tragen, ein negativer Test ist nicht erforderlich!
ab 0:40 Thema Bundesinfektionsschutzgesetz und ab Minute 06:59 Update zum Rahmenvertrag.
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