Folge 17: keine Testpflicht medizinisch Notwendige Dienstleistungen!

Heute kurz und knackig! Aktuelles zu den Themen um das Update zum Bundesinfektionsschutzgesetz und aktuellen Stand zum Rahmenvertrag in der Physiotherapie.

Die Abgabe von Dienstleistungen durch Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen, die medizinischen/therapeutischen Zwecken dienen, ist damit gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin ausdrücklich erlaubt. Es gibt keine Testpflicht für Patient*innen.

Nach §28 b abs.1 Ziffer 8 des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt folgende Änderungen nur, wenn euer Landkreis oder eure kreisfreie Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Infektionen pro 100.00 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweist:

  • dann müssen Patient*innen eine FFP-2 Maske oder vergleichbares tragen, ein negativer Test ist nicht erforderlich!

ab 0:40 Thema Bundesinfektionsschutzgesetz und ab Minute 06:59 Update zum Rahmenvertrag.

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